Online-Eigentümerversammlungen beschlossen

Nachdem nun am 27.9.2024 auch der Bundesrat zugestimmt hat, können zukünftig Wohnungseigentümerversammlungen auch vollständig online und ohne Präsenz der Wohnungseigentümer stattfinden. So ist in der Gesetzesänderung Folgendes geregelt: Die Wohnungseigentümer können mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschließen, dass die Versammlung innerhalb eines Zeitraums von längstens drei Jahren ab Beschlussfassung ohne physische Präsenz der Wohnungseigentümer und des Verwalters an einem Versammlungsort stattfindet oder stattfinden kann (virtuelle Wohnungseigentümerversammlung). Die virtuelle Wohnungseigentümerversammlung muss hinsichtlich der Teilnahme und Rechteausübung mit einer Präsenzversammlung vergleichbar sein.

Neben den Änderungen bei den Wohnungseigentümerversammlungen wurden nun im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht auch die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sog. privilegierten Maßnahmen aufgenommen. So können Mieter und Wohnungseigentümer also sog. Balkonkraftwerke leichter errichten.