Dolmetscher

Warum ein Dolmetscher essentiell sein kann

Die Amtssprache in Deutschland ist Deutsch. Unsere Mitarbeiter sprechen alle mindestens zwei Sprachen, um Kommunikationsprobleme zu vermeiden.

Bei allen offiziellen Vorgängen, die nicht deutschsprachige Personen betreffen, muss jedoch sichergestellt sein, dass jeder Beteiligte alles verstanden hat. Wenn ein Text schriftlich übersetzt werden muss, wendet man sich an einen Übersetzer. Bei Terminen, die einer mündlichen Übersetzung bedürfen, wird ein Dolmetscher hinzugezogen. Deswegen muss bei Notarterminen, bei denen mindestens eine Person nicht hinreichend Deutsch spricht, ein Dolmetscher anwesend sein (§16 BeurkG).

Im Rahmen unserer Serviceleistungen kümmern wir uns darum, einen Dolmetscher für die benötigte Sprache für den Notartermin zu organisieren. Die Kosten für den Dolmetscher trägt die Partei, die ihn benötigt.

Professionelle Französisch-Dolmetscherin


Dolmetscherin Französisch

Mit Frau Dr. Valeska Valipour-Dreyfürst, die staatlich geprüft und allgemein beeidigt ist, verfügt R. G. Brüning Immobilien über eine hauseigene Dolmetscherin für die Sprache Französisch. Sie kann für solche Termine gebucht werden.

Tarif

Für unsere eigenen Kunden ist dies eine kostenfreie Leistung, die in unserem Servicepaket enthalten ist. Bei anderen Anfragen teilen wir Ihnen den Tarif gerne auf Anfrage mit. Benutzen Sie dafür bequem unser Kontaktformular.

Ich benötige einen Dolmetscher für Französisch.


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