
Ein Grundstückseigentümer muss die Kosten für den Rückschnitt einer Hecke entlang einer Landesstraße in Höhe von rund 2.760 € selbst tragen. Das hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden.
Das Grundstück grenzt auf einer Länge von etwa 200 Metern an den Rad- und Fußweg einer Landesstraße. Äste der dort wachsenden Hecke ragten in den Bereich des Radwegs hinein. Bereits im Jahr 2022 war der Eigentümer aufgefordert worden, die Hecke selbst zurückzuschneiden oder den Rückschnitt auf eigene Kosten durchführen zu lassen. Nachdem er der Aufforderung nicht nachgekommen war, beauftragte der Landesbetrieb eine Garten- und Landschaftsbaufirma mit den Arbeiten.
Der Grundstückseigentümer hielt den Umfang des Rückschnitts und die entstandenen Kosten für nicht gerechtfertigt. Damit hatte er vor Gericht keinen Erfolg. Die ursprüngliche Aufforderung zum Heckenschnitt war bereits bestandskräftig. Auch die ausgeführten Arbeiten und die dafür berechneten Kosten waren nach Auffassung des Gerichts nicht zu beanstanden. Insbesondere waren weder überflüssige Arbeiten noch grobe Fehler bei der Preiskalkulation erkennbar. Auch eine Verpflichtung des Landes, den Rückschnitt selbst vorzunehmen, bestand nicht.