Mieter haften für Nikotinschäden nach Auszug
Veränderungen und Gebrauchsspuren, die durch den alltäglichen Gebrauch entstehen, gelten als vertragsgemäß und müssen vom Mieter nicht ersetzt werden. Das Amtsgericht Mainz hatte über die Frage zu entscheiden, ob ehemalige Mieter für durch starkes Rauchen verursachte Schäden in einer Wohnung haften müssen, oder ob hier ein vertragsgemäßer Gebrauch vorlag. In dem Fall aus der Praxis wurde eine Wohnung nach Ende des Mietverhältnisses mit deutlichen Nikotinspuren zurückgelassen. Wände und Decken waren vergilbt, zudem bestand ein intensiver Rauchgeruch. Um die Schäden zu beseitigen, ließ die Vermieterin eine Spezialrenovierung durchführen, bei der zunächst eine isolierende Grundierung aufgetragen und anschließend mehrfach gestrichen wurde. Die Kosten hierfür beliefen sich auf mehr als 2.400 €. Nach Anrechnung von Kaution usw. verlangte die Vermieterin noch knapp 950 € von den Mietern.
Das Gericht entschied zugunsten der Vermieterin und stellte klar, dass die intensiven Nikotinablagerungen nicht mehr vom vertragsgemäßen Gebrauch gedeckt waren. Anders als gewöhnliche Abnutzung erforderten sie einen erheblich aufwendigeren Renovierungsaufwand. Ein einfacher Grundanstrich hätte den Schaden nicht behoben, weshalb die Spezialbehandlung erforderlich und die Kosten erstattungsfähig waren. Ein unterschriebenes Übergabeprotokoll gab es nicht, damit musste die Vermieterin den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt des Auszugs beweisen. Dies gelang ihr durch die Aussage des beauftragten Malers und die vorgelegte Rechnung.
Das Urteil verdeutlicht, dass starkes Rauchen in Mietwohnungen erhebliche finanzielle Folgen haben kann. Während normale Gebrauchsspuren und übliche Renovierungsarbeiten vom Vermieter zu tragen sind, gilt dies nicht für Schäden, die über das übliche Maß hinausgehen.
Hinweis: Bei der Wohnungsrückgabe empfiehlt es sich, ein schriftliches Übergabeprotokoll anzufertigen. Darin sollten der Zustand der Räume, etwaige Schäden sowie Zählerstände und Schlüsselübergaben festgehalten werden. Ein solches Protokoll dient beiden Seiten als Nachweis und hilft, spätere Streitigkeiten über den Zustand der Wohnung zu vermeiden.
